Alle Artikel
Buchhaltung

Buchhaltungsgesetz 2026: die neuen Anforderungen an die digitale Buchführung, verständlich erklärt

Das neue dänische Buchhaltungsgesetz verpflichtet Unternehmen zur Nutzung digitaler Buchhaltungssysteme. Erfahren Sie, wer betroffen ist, welche Anforderungen gelten und wann sie in Kraft treten.

JJ
Jonas Jensen
Stifter, Legiant
|10. Juni 2026|2 Min.

Das dänische Buchführungsrecht wurde grundlegend modernisiert, und die Pflicht zur digitalen Buchführung betrifft nun den Großteil der dänischen Unternehmen. Wer ein kleines oder mittelständisches Unternehmen führt, sollte genau wissen, was konkret gilt und ab wann.

Hier ein knapper Überblick, ohne Juristendeutsch.

Was verlangt das neue Buchführungsgesetz?

Der Kern des Gesetzes ist die Pflicht, die Buchführung in einem digitalen Buchhaltungssystem zu führen und Belege digital aufzubewahren. Konkret bedeutet das drei Dinge:

  1. Digitales System. Die Buchführung muss in einem System erfolgen, das E-Rechnungen senden und empfangen, Belege sicher aufbewahren und einen standardisierten Kontenrahmen unterstützen kann.
  2. Sichere Aufbewahrung. Belege und Buchungsunterlagen müssen digital und mit Datensicherung für 5 Jahre aufbewahrt werden, sodass sie nicht verloren gehen können.
  3. Dokumentation der Abläufe. Es muss nachvollziehbar sein, wie die Buchführung im Unternehmen organisiert ist.

Wer ist betroffen?

Die Anforderungen werden stufenweise eingeführt, abhängig von der Unternehmensform und dem Umsatz:

  • Kapitalgesellschaften (ApS, A/S und vergleichbare Rechtsformen), die einen Jahresbericht einreichen, fallen zuerst unter die neuen Regeln.
  • Personengesellschaften und Einzelunternehmen ab einer bestimmten Umsatzgrenze werden in einer späteren Stufe erfasst.

Da die Fristen von der jeweiligen Unternehmensform abhängen, ist es wichtig, die eigene Zuordnung gezielt zu prüfen, anstatt von einer Annahme auszugehen.

Was sollten Sie jetzt tun?

Wer bereits ein anerkanntes Buchhaltungsprogramm nutzt (etwa e-conomic, Dinero oder Billy), erfüllt die Anforderungen wahrscheinlich weitgehend, sollte aber prüfen, ob die eigene Konfiguration E-Rechnungen und die digitale Belegaufbewahrung tatsächlich abdeckt.

Wer noch mit Tabellen oder Papier arbeitet, steht vor der eigentlichen Aufgabe. Die Umstellung braucht Zeit, daher empfiehlt es sich, frühzeitig vor dem jeweiligen Stichtag damit zu beginnen.

Häufige Fragen

Gilt das Buchführungsgesetz auch für Einzelunternehmen? Ja, jedoch in der Regel erst in einer späteren Stufe und abhängig vom Umsatz. Auch kleine Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die digitale Buchführung vorbereiten.

Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden? Grundsätzlich 5 Jahre. Nach den neuen Regelungen muss dies digital und mit Datensicherung geschehen.

Was passiert, wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden? Verstöße können zu behördlichen Auflagen und Bußgeldern führen. Darüber hinaus erschwert eine lückenhafte Buchführung den Nachweis der wirtschaftlichen Situation gegenüber Behörden, der Bank und dem Steuerberater.

So bleiben Sie auf dem Laufenden

Die Regelungen im Bereich der Buchführung entwickeln sich laufend weiter, und Stufendaten sowie Durchführungsverordnungen werden regelmäßig angepasst. Anstatt selbst Gesetzesdatenbanken zu verfolgen, kann Legiant das Thema für Sie überwachen und in verständlicher Sprache informieren, sobald sich etwas ändert, das Ihre Branche betrifft.

Legiant kostenlos ausprobieren und relevante Regeländerungen direkt erhalten, bevor die Fristen näher rücken.

Regeländerungen vor der Frist erhalten

Legiant überwacht deutsche und europäische Regulierung für Ihre Branche und benachrichtigt Sie rechtzeitig, damit Sie nie unvorbereitet sind.

Legiant kostenlos testen